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Prämiensparen: BGH hat geurteilt
Im Rechtstreit um die korrekte Nachberechnung von Zinsansprüchen aus langfristigen Prämiensparverträgen hat der BGH am 9. Juli erstmals einen konkreten Referenzzinssatz (hier WU 9554) festgelegt. Damit besteht jetzt für Sparkassen Klarheit, wie und mit welchem Referenzzinssatz eine Nachberechnung erfolgen kann.
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Zum zweiten Mal in Folge wurden unsere Expert:innen in der Regulatorik und Banksteuerung für ihre Top-Beratung ausgezeichnet. Sie überzeugten Sparkassen mit Fachwissen, Praxiserfahrung und Innovationsstärke insbesondere in den Bereichen Melde- und Rechnungswesen, IDH-Rollout und Nachhaltigkeitsrisiken.